Der Unterschied zwischen E und I

Entgegen einer häufig anzutreffender Meinung ist es egal, wie laut eine Baustelle ist. Denn das deutsche Lärmrecht stellt auf die Einwirkung, die Immission, beim Nachbarn ab. Der technische Ausdruck ist „akzeptorbezogene Betrachtung“. Deshalb nennt es sich auch Immissionsschutz. Ob die Baustellen mit den Baumaschinen laut ist, also die Emission, hat für den Schutz der Nachbarn an sich keine Bedeutung. Denn es ist zu berücksichtigen, dass Lärm mit zunehmender Entfernung abnimmt. Wenn also der nächste Nachbar weit entfernt ist, kann die Baustelle auch laut sein. Wenn der Nachbar nahe an der Baustelle ist, muss der Lärm auf das zulässige Maß reduziert werden.

Merken:
Es kommt für den Schutz der Nachbarn auf die Immisson an, nicht auf die Emission. Die Emission ist für technische Regelwerke und den Arbeitsschutz von Bedeutung.

Lärmschutz:
Beim Lärmschutz wird idealerweise an der Emissionsquelle angesetzt. Wenn an der Lärmquelle eine Reduktion erfolgt, dann tritt diese auch bei allen Nachbarn ein. Wird hingegen nur ein Nachbar durch eine Schallschutzwand oder ähnliches geschützt, haben andere Nachbarn wenig davon.