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Diese Seiten befasst sich mit der Frage, ob Baulärm (k)ein Problem ist.
Trotz des Einsatzes modernster Baugeräte sei der Baulärm nicht zu vermeiden, hört und liest man oft. Dies sei der Stand der Technik. Sodann wird regelmäßig noch um Verständnis gebeten und versprochen, den Baulärm auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Das wirft Fragen auf:
Wie ist die Sach- und Rechtslage tatsächlich?
Ist Baulärm nicht zu vermeiden?
Welche Baugeräte gibt es eigentlich für welche Bauphase? Was ist der Stand der Technik?
Wie kann Baulärm reduziert werden?
Dieser Internetauftritt widmet sich diesen Fragen.
Die Antworten sollen nicht nur Nachbarn aufklären sondern auch der Bauseite die Rechtslage und technische Möglichkeiten aufzeigen. Denn tatsächlich ist Baulärm rechtlich betrachtet eine schädliche Umwelteinwirkung. Diese ist zu vermeiden (1. Schritt) und nur, wenn dies nicht gelingt, nach dem Stand der Technik (der Lärmminderung) zu beschränken.
Die Hauptfragen sind daher:
Baulärm – Was ist zulässig? (Recht) Was kann getan werden? (Technik)
Bei Baulärm (und Lärm allgemein) besteht ein großes Informationsdefizit. Dies betrifft zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Was ist bei Baulärm zulässig? Wussten Sie, dass Baulärm keineswegs als unvermeidbar hinzunehmen ist? Das betrifft zum anderen die technischen Möglichkeiten zur Vermeidung (der Emission) und Beschränkung (der Immission) von Baulärm. Was kann getan werden, um Baulärm zu vermeiden oder reduzieren?
Die technischen Möglichkeiten wurden zwar schon früh bearbeitet: Schon die Richtlinie VDI Richtlinie 2550 von 1966, Lärmabwehr im Baubetrieb und bei Baumaschinen, besagt, dass sich die Lärmbelästigung von Personal und Nachbarschaft von Baustellen in vielen Fällen verringern lässt durch:
Anwenden lärmarmer Bauverfahren und Baumaschinen
sinnvollen Einsatz der Baumaschinen und ihre laufende Wartung sowie
zweckmäßiges Einrichten der Baustelle.
Diese Gedanken enthält auch die kurz darauf erlassene rechtliche Regelung zum Baulärm: Die AVV Baulärm von 1970. Diese ist heute noch maßgeblich für die Beurteilung von Baulärm ist. Dort werden folgende Maßnahmen zur Minderung des Baulärms genannt:
Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle
Maßnahmen an den Baumaschinen
die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen
die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
die Beschränkung der Betriebszeiten lautstarker Baumaschinen.
Beide Regelungen (Recht & Technik) zeigen, dass technisches Know-how die Grundlage ist. Trotzdem sind diese Themen in den letzten Jahrzehnten oft zuwenig beachtet worden. Diese sind jedoch durch den derzeitigen Bauboom wieder im Fokus. Daher sollen auf den folgenden Seiten neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Hinweise auf geräuscharme Baumaschinen und Bauverfahren stehen. Denn nur so können Konflikte zwischen Bauherren, Behörden und Nachbarn vermieden werden.
Übersicht des Inhalts der Seite Baulaerm.info
Die rechtlichen Themen geben eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Regelungen in Zusammenhang mit Baulärm, von AVV Baulärm bis Umweltinformationsgesetze. Erläutert wird auch der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Regelungen (AVV Baulärm, BImSchG; TA Lärm, 32. BImSchV).
In der Infothek findet sich Rechtsprechung zum Thema.
Im Rechts-ABC werden Begriffe erklärt.
Die technischen Themen widmen sich drei lärmrelevanten Bauabschnitten, gestaffelt nach zeitlichem Ablauf. Rückbau (Abbruch), Tiefbau, Hochbau.
Hier wird aufgezeigt, wie und womit Lärm in den verschiedenen Phasen reduziert werden könnte. Diese Hinweise finden sich auch im Technik-ABC .
Die Interessen der Beteiligten bei Baulärm sind die Bauseite – also Bauherr, Baufirmen und Behörden – sowie Nachbarn und Gutachter.
Hier werden jeweils die verschiedenen Aufgaben, Fehlerquellen, Möglichkeiten des Umgangs mit Baulärm sowie Zuständigkeiten beschrieben.
Der FAQ-Bereich gilt den häufigsten Fragestellungen.
Die Infothek enthält Links und Fundstellen zum Thema Baulärm im In- und Ausland.
Status der Seite
Derzeit sind einige grundsätzliche Seiten geschrieben, das Technik-ABC begonnen und in der Infothek bereits etliche Informationen eingearbeitet.
Stand Februar 2019
Impressum:
Stefan Plangger
Kettenhofweg 55
60325 Frankfurt am Main
069 – 1 53 29 86 80
PS@baulaerm.info
Bauseite
Bauherr, Baufirma, Behörden
Auf der Bauseite liegt die größte Verantwortung im Bereich Baulärm. Planung und Überwachung sind die wichtigsten Punkte. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf ist immer die Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten und der technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung. Es gilt Folgekosten aufgrund von Baustopps und Verzögerungen zu vermeiden.
Ein Baustellennachbar sollte auf Augenhöhe mit Bauherren, Behörden und Gutachtern sprechen können. Häufig liegt ein Informationsgefälle vor. Hier findet der betroffene Nachbar die rechtlichen Grundlagen und technische Hinweise, welche zu einer guten Nachbarschaft schon in der Bauphase sorgen sollten.
Gutachter sollen immer schnelle Antworten geben. Gleichzeitig sollen Aussagen und Gutachten fachlich korrekt, gut verständlich und schlüssig sein, um auch kritische Betrachter zu überzeugen. Auch hier ist Hintergrundwissen über die technischen Möglichkeiten der Lärmminderung und die rechtlichen Hintergründe wichtig.
Aktuellste Baulärmtagung des ALD. Die Vorträge sind zum Teil aktualisiert, zum Teil gab es neue Vorträge. Die Tagungsbeiträge sind beim ALD Abrufbar: Baulärm Tagungsbeiträge 2018.
1. Baulärmtagung am 31. Mai 2017 in Frankfurt am Main – Beiträge online
Tagung zu immissionsschutzrechtlichen Problemen bei Innenstadtbaustellen.
Veranstalter waren der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V, (ALD) und das Hess. Umweltministerium.
Die Tagungsbeiträge sind auf Webseite des ALD abrufbar: ALD-Tagungsbeiträge Baulärm