Gutachter

Gutachter kommen im Vorfeld und während der Bauphase zum Einsatz, entweder im Rahmen einer Lärmprognose oder einer Messung. Sie können also für beide Seiten tätig werden, für den Emittenten (Bauherren/Baufirma) oder den von der Immission betroffenen Nachbarn.

Neutralität eines Gutachters

Neutralität von Gutachtern ist wünschenswert. Aber in der Praxis wird ein Gutachter auf die Bedürfnisse seines Kunden achten. Wie weit dies geht, ist höchst unterschiedlich. Gutachten sollten jedoch immer kritisch betrachtet werden, da selbst eine Zulassung als sogenannte „bekannt gegebene Stelle“ nach § 26 BImSchG kein zwingendes Indiz für ein neutrales Gutachten ist.

Messauftrag an Gutachter

Ein Gutachter kann für eine Messung oder eine Prognose beauftragt werden. Wenn der Bauherr Auftraggeber der Messung ist, bekommt die Beschreibung der Aktivitäten auf der Baustelle im Messprotokolll eine besonderen Bedeutung zu. Denn mancher Bauherr legt bei der Messung einfach einen Teil der Maschinen still, um den „Zielwert“ = zulässigen Immissionsrichtwert zu erreichen.

Bei der Beauftragung durch eine Behörde sollte die Messung nicht angekündigt werden, was leider häufiger vorkommt. Denn auch dann kann der Bauherr den Maschineinsatz steuern.

Statt der unangekündigten Messung ist die Dauermessung das beste Überwachungskriterium. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Angeboten mit Dauermessungen, welche automatisch per SMS Alarm auslösen und den jederzeitigen online-Zugriff auf die laufenden Messdaten erlauben. Aber auch ein Dauermessung mit täglichem Messbericht ist noch besser als nur eine sporadische Messung.

Prognosen

Diese sind wie jede Prognose von den Vorgaben und Einstellungen abhängig. Eine kritische Überprüfung der benutzten Vorgaben ist daher immer erforderlich, insbesondere in Bezug auf

  • die Bestimmung des maßgeblichen Immissionsrichtwertes
  • die Anzahl und Art der angesetzten Maschinen und deren Schallleistungspegel
  • die angesetzten Einsatzzeiten der Maschinen
  • die Wahl der Immissionsorte
  • die Berücksichtigung von Zeitabschlägen pro Maschine oder pro Baustelle
  • die angewendeten Rundungen (z.B. doppelte Abrundungen)
  • die gewählten Einstellungen der Software – z.B. in Bezug auf Bodendämpfung, Reflektionen, Höhe der Immissionsorte etc.