Inhaltsbereich

Leerer Bereich. Bearbeiten Sie die Seite, um Inhalte einzufügen.

Anlage

Anlage

Die Anlage ist ein Begriff aus dem BImSchG. Die Definition findet sich bei § 3 Absatz 5:

 

Zu unterscheiden ist zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Gemeint ist damit die Genehmigung nach dem BImSchG.
Die §§ 4 – 21 BImSchG betreffen genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die §§ 22 – 31 BImSchG betreffen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Eine Baustelle bedarf keiner Genehmigung nach dem BImSchG. Daher finden die Vorsch

Eingriffszuschlag - AVV Baulärm Nr. 4

Eingriffszuschlag – AVV 4.1.

Überschreitet der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A) sieht die AVV Baulärm in 4.1. vor, dass Maßnahmen zur Minderung des Baulärms angeordnet werden. Dieser Aufschlag um 5 dB(A)  wird regelmäßig als „Eingriffszuschlag“ bezeichnet. Er ist die Grenze für das Einschreiten der zuständigen Behörde.  Sobald die 5 dB(A) überschritten sind, ist im Regelfall eine geeignete Maßnahme zur Verhinderung/Reduzierung der Immission zu erreichen.

Der Eingriffszuschlag gilt nur für Messungen. Im Rahmen von Prognosen/Berechnungen ist er nicht anzuwenden – BVerwG 7 A 11.11, RN 45.
Trotzdem findet sich dieser fehlerhafte Ansatz immer noch in Gutachten/Prognosen, in denen er schon per se nicht zu suchen hat, da der Eingriffszuschlag den Ermessensspielraum der Behörde betrifft, und nicht die gutachterliche Darstellung eines Sachverhaltes.

Inhaltsbereich

Leerer Bereich. Bearbeiten Sie die Seite, um Inhalte einzufügen.

A

Anlage

Anwalt

Ansprüche

Ausnahmen

B

Bauaufsicht

Baugenehmigung

Beklagter

BImSchG

BImSchVO

C

D

Din-Normen

E

Emission

Eigenmessung

Einstweilige Verfügung

F

G

Gemengelage

Gerichte

Gerichtskosten

Gewerbeaufsicht

Gutachter

H

Hotelunterbringung

I

Immission

Immissionsschutzbehörde

K

L

M

Maschinenlärmverordnung

Mietminderung

N

Nachbar

Nebenanlage

Norm

P

Planfeststellungsverfahren

R

Rechtsmittel

Rechtsschutz

Rechtsweg

S

Schadenersatz

Stand der Technik

Störer

T

TA-Lärm

U

Unterlassung

V

Verwaltungsvorschrift

W

Wand – Schallschutzwand

Z

Zumutbarkeit

Zuständigkeit