Rückbau statt Abbruch
Bereits die Wortwahl prägt. Mit Abbruch assoziert man sofort Lärm und Staub. Es sollte daher von Rückbau gesprochen werden. Im Ausland ist die Kraft der Worte bereits erkannt (z.B. London). Dort ist man bewußt dazu übergegangen, nicht mehr von Abbruch (Demolition) sondern von Rückbau (Deconstruction) zu sprechen. Bereits die Wortwahl soll den Gedanken an laute und staubige Abbruchmethoden verhindern.
Die unter der Kategorie Abbruch gesammelten Beispiele zeigen jeweils Rückbaumethoden, welche zu erheblicher Reduzierung der Emissionen gegenüber dem häufig anzutreffenden sogenannten schlagendem Abbruch führen.
Notwendigkeit einer Informationssammlung
Die Notwendigkeit einer Sammlung zu lärmarmen Abbruchmethoden zeigt sich relativ schnell durch einen Blick auf viele Abbruchbaustellen.
Auch der Blick in die aktuelle VDI Richtlinie 6210 von 2016 zum Abbruch von baulichen und technischen Anlagen hilft nicht weiter. Zwar enthält diese immerhin Ausführungen zu Lärm als Baustellenemission. Unter Ziffer 5.3.1 Lärm wird dort allerdings nur festgehalten, dass die AVV Baulärm, die 32. BImSchG und die TA Lärm einschlägig sind. Des weiteren wird postuliert, dass der Gebietscharakter vom Bauherren festzustellen sei und dieser – nicht das ausführenden Unternehmen – für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm verantwortlich sei. Bei den einzelnen Abbruchverfahren – Anhang E – wird Lärm eher selten angesprochen.
Die VDI ist damit keine große Hilfestellung auf der Suche nach Emissionskontrolle bei Abbrucharbeiten.
Bauherren ist zu empfehlen, möglichst genaue vertragliche Vorgaben für Maßnahmen der Lärmvermeidung bzw. -reduzierung aufzunehmen, da ansonsten immer besondere Leistungen vorliegen.
Bei der RAL Gütergemeinschaft Abbruch spielt Baulärm keine Rolle. Es geht um Standards für Abbruchunternehmen.
Der Deutsche Abbruchverband ist Herausgeber eines Buches: Abbrucharbeiten. Dort werden alle nur denkbaren Abbruchmethoden vorgestellt. Lärmhinweise sind leider selten aufgenommen.