Umweltinformation – UIG

Behörden sind traditionell und aus Datenschutzgründen nicht immer auskunftsfreudig. Die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG sorgte hier für Abhilfe. Auf deren Grundlage sind Umweltinformationsgesetze auf Bundes- und Länderebene erlassen worden.

Umweltinformationen zu Baulärm sind insbesondere für Nachbarn von großem Interesse.

  • Es kann nach Baulärmprognosen gefragt werden.
  • Es kann nach Messergebnissen gefragt werden.
  • Es kann nach eingesetzten Maschinen zur Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmvermeidung nach § 22 BImSchG gefragt werden.
  • Es kann nach Maßnahmen (Überwachung-, Einschreiten etc.) der Behörde gefragt werden.

Der große Vorteil der Umweltinformationsgesetze ist, dass keine Stellung als Beteiligter in einem laufenden Verwaltungs(streit)verfahren vorliegen muss, um Auskunft zu erhalten. Jeder hat Anspruch auf Auskunft. Von Interesse ist dies insbesondere im Hinblick auf Lärmprognosen und Messprotokolle, welche bisweilen mangels „Beteiligten-Stellung“ nicht herausgegeben werden.

Die UIG regeln üblicherweise auch, wie schnell eine Anfrage zu beantworten ist.
Auskünfte sind nicht immer kostenlos (Tipp: Übersendung per e-mail ist meistens günstiger, da Lärmprognosen nur „weitergeleitet“ werden und daher  Kopierkosten entfallen.). Die Kosten sind teilweise in eigenen Kostenverordnungen geregelt.

Links

Bundesumweltamt erläutert die Regeln der Umweltinformationsgesetzgebung

Bund & Bundesbehörden

Umweltinformationsgesetz des Bundes

Eisenbahnbundesamt – Zuständige Stellen für Umweltinformationen – für Planfeststellungsverfahren

Länder

Links zu den einzelnen Ländergesetzen finden sich bei Wikipedia Umweltinformationsgesetz. oder auf der Webseite Umweltinformationsrecht.
Die Ländern haben zumeist eigene Umweltinformationsgesetze. Einige Länder (RP & SL) haben nur ein Gesetz, welches sowohl den Zugang zu allgemeinen Informationen als auch zu Umweltinformationen regelt. Berlin verweist auf das Bundes-UIG.

Umweltinformationsgesetze - Bundesländer

Umweltinformationsgesetze Länder

Baden-Würtemberg – Umweltinformationsgesetz

Erläuterung zum Umweltverwaltungsgesetz BW

Umweltverwaltungsgesetz BW

Berlin

Das Land Berlin hat kein eigenes Umweltinformationsgesetz. Stattdessen verweist das Informationsfreiheitsgesetz auf das Umweltinformationsgesetz des Bundes in dessen § 18 a Berlin-IFG.

Informationsfreiheitsgesetz Berlin

Brandenburg – Umweltinformationsgesetz

Text Umweltinformationsgesetz Brandenburg

Hamburg Umweltinformationsgesetz

Text Umweltinformationsgesetz Hamburg

Hessen – Umweltinformationsgesetz

 

Text Umweltinformationsgesetz Hessen

Mecklenburg-Vorpommern – Umweltinformationsgesetz

Text Umweltinformationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen – Umweltinformationsgesetz

Text Umweltinformationsgesetz Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen Umweltinformationsgesetz

Erläuterung zum Umweltinformationsgesetze NRW und anderen Informationsgesetzen NRW vom Datenschutzbeauftragten.

Text Umweltinformationsgesetz NRW

Rheinland-Pfalz

Es gibt kein eigenes Umweltinformationsgesetz sondern ein Landestranparenzgesetz. Dieses enthält auch die Vorschriften zur Umweltinformation.

Text Landestransparenzgesetz RP

Saarland – Umweltinformationsgesetz

Text Umweltinformationsgesetz Saarland

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat nur ein umsassendes Informationszugangsgesetz, welches auch Umweltinformationen regelt.

Text Informationszugangsgesetz