Mittagspause

Das deutsche Baulärmrecht kennt keine Mittagspause!

Geregelt sind Lärmwerte für den Tag und die Nacht. Damit es ‚übersichtlicher‘ ist, werden die Tages- und Nachtzeiten in den verschiedenen umweltrechtlichen Lärmvorschriften unterschiedlich geregelt. Die Nachtwerte liegen grundsätzlich 15 dB(A) unter den Tageswerten.

Samstag

Der Samstag ist ein Werktag. Es gelten keine besonderen Regeln für den Samstag !

Baulärm

Die AVV Baulärm unterscheidet zwischen Tages- und Nachtzeiten.
Die Nacht wird definiert als Zeit zwischen 20:00 abends und 7:00 morgens, Ziffer 3.1.2.
Der Tag ist damit auf die Zeit von 7:00 morgens bis 20:00 abends beschränkt, also 13 Stunden.

Die zulässigen Tageswerte sind in den verschiedenen Gebieten grundsätzlich um 15 dB(A) lauter als die Nachtwerte.

Die AVV Baulärm unterscheidet nicht nach Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen. Dies liegt daran, dass 1970 noch das Sonntagsarbeitsverbot galt.
Der Samstag ist auch heute noch ein Werktag.

TA-Lärm

Die TA Lärm unterscheidet zwischen Tages- und Nachtzeiten, Nr. 6.4.
Der Tag wird definiert als Zeit zwischen 6:00 morgens und 22:00 abends.
Die Nacht wird defniert als Zeit zwischen 22:00 abens und 6:00 morgens.

Die TA-Lärm erlaubt für allgemeine und reine Wohngebiete an Sonn- und Feiertagen einen Zuschlag von 6 dB(A) für morgens, mittags und abends, Ziffer 6.5. Nr. 2.