Baumaschinen
Baumschinen werden von der Bauwirtschaft in einer sogenannten Baugeräteliste (BGL) erfasst. Diese enthält 24 Hauptgruppen, von A – Geräte zur Materialaufbereitung bis V – Vermessungsgeräte.
Die Baugeräteliste dient vornehmlich der Kalkulation von Bauleistungen. Daher enthält die Liste neben den relevanten Leistungsdaten (bei einem Bagger z.B. Motorleistung, Schaufelinhalt, Reifengröße, Gewicht) noch Angaben zum Neuwert, monatlilche Kosten und Abschreibungzahlen.
Lärmwerte (Dezibelangaben)
Lärmwerte der Baumaschinen, also Schallleistungspegel, enthält die BGL bedauerlicherweise nicht. Anhand der Schallleistungspegel, die nach den einschlägigen europäischen Richtlinien bei fast jeder Baumaschine bekannt sind (und in den Betriebsunterlagen benannt sein sollte), könnte grundsätzlich der Geräuschpegel an Immissionsorten berechnet werden.
Die Schallleistungspegel werden gesammelt und finden sich in der Datenbank der EU zur outdoor noise directive 2000/14.
Diese ist jedoch derzeit mal wieder offline.
Leise Baumaschinen können ein Umweltzeichen blauer Engel erhalten. Leider machen sich nur sehr wenige Hersteller die Mühe, die Spezifikationen des blauen Engels einzuhalten bzw. sich dort anzumelden.
Literatur:
H. König, Maschinen im Baubetrieb, 3. Aufl. 2011