Anlage
Die Anlage ist ein Begriff aus dem BImSchG. Die Definition findet sich bei § 3 Absatz 5:
Zu unterscheiden ist zwischen genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Gemeint ist damit die Genehmigung nach dem BImSchG.
Die §§ 4 – 21 BImSchG betreffen genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die §§ 22 – 31 BImSchG betreffen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Eine Baustelle bedarf keiner Genehmigung nach dem BImSchG. Daher finden die Vorsch