Baulärm (k)ein Problem?
Diese Seiten befasst sich mit der Frage, ob Baulärm (k)ein Problem ist.
Trotz des Einsatzes modernster Baugeräte sei der Baulärm nicht zu vermeiden, hört und liest man oft. Dies sei der Stand der Technik. Sodann wird regelmäßig noch um Verständnis gebeten und versprochen, den Baulärm auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Das wirft Fragen auf:
- Wie ist die Sach- und Rechtslage tatsächlich?
- Ist Baulärm nicht zu vermeiden?
- Welche Baugeräte gibt es eigentlich für welche Bauphase? Was ist der Stand der Technik?
- Wie kann Baulärm reduziert werden?
Dieser Internetauftritt widmet sich diesen Fragen.
Die Antworten sollen nicht nur Nachbarn aufklären sondern auch der Bauseite die Rechtslage und technische Möglichkeiten aufzeigen. Denn tatsächlich ist Baulärm rechtlich betrachtet eine schädliche Umwelteinwirkung. Diese ist zu vermeiden (1. Schritt) und nur, wenn dies nicht gelingt, nach dem Stand der Technik (der Lärmminderung) zu beschränken.
Die Hauptfragen sind daher:
Baulärm – Was ist zulässig? (Recht) Was kann getan werden? (Technik)
Bei Baulärm (und Lärm allgemein) besteht ein großes Informationsdefizit. Dies betrifft zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Was ist bei Baulärm zulässig? Wussten Sie, dass Baulärm keineswegs als unvermeidbar hinzunehmen ist? Das betrifft zum anderen die technischen Möglichkeiten zur Vermeidung (der Emission) und Beschränkung (der Immission) von Baulärm. Was kann getan werden, um Baulärm zu vermeiden oder reduzieren?
Die technischen Möglichkeiten wurden zwar schon früh bearbeitet: Schon die Richtlinie VDI Richtlinie 2550 von 1966, Lärmabwehr im Baubetrieb und bei Baumaschinen, besagt, dass sich die Lärmbelästigung von Personal und Nachbarschaft von Baustellen in vielen Fällen verringern lässt durch:
- Anwenden lärmarmer Bauverfahren und Baumaschinen
- sinnvollen Einsatz der Baumaschinen und ihre laufende Wartung sowie
- zweckmäßiges Einrichten der Baustelle.
Diese Gedanken enthält auch die kurz darauf erlassene rechtliche Regelung zum Baulärm: Die AVV Baulärm von 1970. Diese ist heute noch maßgeblich für die Beurteilung von Baulärm ist. Dort werden folgende Maßnahmen zur Minderung des Baulärms genannt:
- Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle
- Maßnahmen an den Baumaschinen
- die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen
- die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
- die Beschränkung der Betriebszeiten lautstarker Baumaschinen.
Beide Regelungen (Recht & Technik) zeigen, dass technisches Know-how die Grundlage ist. Trotzdem sind diese Themen in den letzten Jahrzehnten oft zuwenig beachtet worden. Diese sind jedoch durch den derzeitigen Bauboom wieder im Fokus. Daher sollen auf den folgenden Seiten neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Hinweise auf geräuscharme Baumaschinen und Bauverfahren stehen. Denn nur so können Konflikte zwischen Bauherren, Behörden und Nachbarn vermieden werden.
Übersicht des Inhalts der Seite Baulaerm.info
Die rechtlichen Themen geben eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Regelungen in Zusammenhang mit Baulärm, von AVV Baulärm bis Umweltinformationsgesetze. Erläutert wird auch der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Regelungen (AVV Baulärm, BImSchG; TA Lärm, 32. BImSchV).
In der Infothek findet sich Rechtsprechung zum Thema.
Im Rechts-ABC werden Begriffe erklärt.
Die technischen Themen widmen sich drei lärmrelevanten Bauabschnitten, gestaffelt nach zeitlichem Ablauf. Rückbau (Abbruch), Tiefbau, Hochbau.
Hier wird aufgezeigt, wie und womit Lärm in den verschiedenen Phasen reduziert werden könnte. Diese Hinweise finden sich auch im Technik-ABC .
Die Interessen der Beteiligten bei Baulärm sind die Bauseite – also Bauherr, Baufirmen und Behörden – sowie Nachbarn und Gutachter.
Hier werden jeweils die verschiedenen Aufgaben, Fehlerquellen, Möglichkeiten des Umgangs mit Baulärm sowie Zuständigkeiten beschrieben.
Der FAQ-Bereich gilt den häufigsten Fragestellungen.
Die Infothek enthält Links und Fundstellen zum Thema Baulärm im In- und Ausland.
Status der Seite
Derzeit sind einige grundsätzliche Seiten geschrieben, das Technik-ABC begonnen und in der Infothek bereits etliche Informationen eingearbeitet.
Stand Februar 2019
Impressum:
Stefan Plangger
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